Anforderungen an die Verlängerung des Reisepasses

Reisepässe

Der Reisepass ist das offizielle Dokument, das die Dominikanische Republik ihren Bürgern hauptsächlich für Reisen ins Ausland und für den Transport von einem Land in ein anderes ausstellt. Das Passbuch der Dominikanischen Republik wird für sechs (6) Jahre ausgestellt.

Das Konsulat bietet für die Ausstellung des Reisepasses folgende Dienstleistungen an:

    Ausstellung des ersten Reisepasses für im Ausland geborene Minderjährige (dominikanische Eltern) Erneuerung des Reisepasses wegen Ablauf / Verschlechterung / Verlust Berichtigung und Änderung des Reisepasses Vorläufiger Reisepass

PASSANFORDERUNGEN


  • | NEUES REISEPASS (wegen Änderung / Verschlechterung)

    (Achtung: Konsultieren Sie das Konsulat über die neuen Gebühren, die von der Generaldirektion für Pässe als Strafe für verlorene / gestohlene / beschädigte Pässe erlassen wurden)

  • | NEUES PASSBUCH FÜR MINDERJÄHRIGE

    (Achtung: Kinder unter 10 Jahren müssen nicht persönlich beim Konsulat erscheinen. Kinder zwischen 10 und 18 Jahren müssen beim Konsulat zur Unterschrift erscheinen. In beiden Fällen muss der Vater oder die Mutter oder der Erziehungsberechtigte der Minderjährigen anwesend sein ) .

  • | VERLORENES ODER GESTOHLENES REISEPASS NOTIZBUCH

    (Achtung: Konsultieren Sie das Konsulat über die neuen Gebühren, die von der Generaldirektion für Pässe als Strafe für verlorene / gestohlene / beschädigte Pässe erlassen wurden)

  • | ERSTE PASSBROSCHÜRE FÜR MINDERJÄHRIGE, DIE AUSSERHALB DER REP GEBOREN WERDEN. DOMINIKANISCH

    Nach den neuen Vorschriften der Generaldirektion für Pässe muss ein Minderjähriger, der außerhalb des dominikanischen Territoriums geboren wurde und dessen erstes Passbuch ausgestellt werden soll, eine in der Dominikanischen Republik ausgestellte Geburtsurkunde vorlegen. Dazu müssen Sie die Schweizer Geburtsurkunde beim JCE-Büro in Zürich unter der Telefonnummer 044 221 9301 transkribieren.

Passerneuerungsvoraussetzungen für Minderjährige je nach Fall:

NACH ABLAUF


Passverlängerung wegen Ablaufs für Minderjährige.

    Der Minderjährige muss anwesend sein, mit einem der Eltern oder Erziehungsberechtigten Ausweis und Wahlkarte neues biometrisches Format des Vaters oder des Erziehungsberechtigten, der den Minderjährigen begleitet Geburtsurkunde des Minderjährigen, Original und nicht vollständig von 2012 bis zum Datum (legalisiert Wenn Sie kommen aus der Dominikanischen Republik) Abgelaufener Reisepass Es ist nicht erforderlich, Fotos mitzubringen, diese werden im Konsulat gemacht und jede Art von Ohrring ist nicht erlaubt, klare Stirn und sichtbare Ohren.

FÜR VERLUST


Passerneuerung bei Verlust für Minderjährige.

    Ein Polizeibericht (in dem der Verlust des Dokuments aufgeführt ist) Der Minderjährige muss anwesend sein, zusammen mit den Eltern oder dem Erziehungsberechtigten Ausweis und Wahlkarte neues biometrisches Format des Vaters oder des Erziehungsberechtigten, der den Minderjährigen begleitet von Geburt des Minderjährigen, Original und Umfangreich von 2012 bis heute (Legalisiert wenn es aus der Dominikanischen Republik kommt) Das Mitbringen von Fotos ist nicht erforderlich, diese werden im Konsulat gemacht und jede Art von Ohrring ist nicht erlaubt, klare Stirn und sichtbare Ohren Nachweis der Schweizer Adresse (Registrierung mit Ihrer Adresse, NIE oder DNI).

DURCH ZERSTÖRUNG


Passverlängerung wegen Verschlechterung für Minderjährige.

    Der Minderjährige muss anwesend sein, in Begleitung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten Identitäts- und Wahlkarte neues biometrisches Format des Vaters oder des Erziehungsberechtigten, der den Minderjährigen begleitet Geburtsurkunde des Minderjährigen, Original und nicht vollständig von 2012 bis heute (legalisiert, wenn es aus der Dominikanischen Republik stammt Republik) Beschädigtes Passbuch Das Mitbringen von Fotos ist nicht erforderlich, diese werden im Konsulat gemacht und jede Art von Ohrring ist nicht erlaubt, klare Stirn und sichtbare Ohren Nachweis der Schweizer Adresse (mit Ihrer Adresse, NIE oder DNI anmelden).

Alle Passanträge benötigen eine aktuelle legalisierte dominikanische Geburtsurkunde.

(nicht länger als 2 Jahre)

Streckenbrief

Vorläufiger Reisepass

Alle dominikanischen Männer und Frauen, die keinen gültigen Reisepass besitzen und nur und ausschließlich in die Dominikanische Republik zurückreisen müssen, können über das Konsulat einen vorläufigen Reisepass oder ein Route Letter erhalten.

Dieses Dokument wird für eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen und nur für eine einmalige Reise in die Dominikanische Republik ausgestellt.

 

Um in das Land zurückzukehren, in dem der vorläufige Reisepass ausgestellt wurde, muss der dominikanische Staatsbürger den Reisepass auf dominikanischem Territorium erhalten.

 

Voraussetzungen für die Vorlage beim Konsulat:

    Gültiger dominikanischer Ausweis (wenn es sich um einen Minderjährigen handelt, ein dominikanischer Ausweis eines oder beider dominikanischer Eltern und die dominikanische Geburtsurkunde des Minderjährigen oder eine Transkription des Gesetzes im JCE, falls der Minderjährige im Ausland geboren wurde) Abgelaufen Dominikanischer Reisepass (oder Beschwerde bei Verlust) Zwei Fotos Physisch im Konsulat zur Abnahme von Fingerabdrücken vorlegen
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