Der Reisepass ist das offizielle Dokument, das die Dominikanische Republik ihren Bürgern hauptsächlich für Reisen ins Ausland und für den Transport von einem Land in ein anderes ausstellt. Das Passbuch der Dominikanischen Republik wird für sechs (6) Jahre ausgestellt.
Das Konsulat bietet für die Ausstellung des Reisepasses folgende Dienstleistungen an:
(Achtung: Konsultieren Sie das Konsulat über die neuen Gebühren, die von der Generaldirektion für Pässe als Strafe für verlorene / gestohlene / beschädigte Pässe erlassen wurden)
(Achtung: Kinder unter 10 Jahren müssen nicht persönlich beim Konsulat erscheinen. Kinder zwischen 10 und 18 Jahren müssen beim Konsulat zur Unterschrift erscheinen. In beiden Fällen muss der Vater oder die Mutter oder der Erziehungsberechtigte der Minderjährigen anwesend sein ) .
(Achtung: Konsultieren Sie das Konsulat über die neuen Gebühren, die von der Generaldirektion für Pässe als Strafe für verlorene / gestohlene / beschädigte Pässe erlassen wurden)
Nach den neuen Vorschriften der Generaldirektion für Pässe muss ein Minderjähriger, der außerhalb des dominikanischen Territoriums geboren wurde und dessen erstes Passbuch ausgestellt werden soll, eine in der Dominikanischen Republik ausgestellte Geburtsurkunde vorlegen. Dazu müssen Sie die Schweizer Geburtsurkunde beim JCE-Büro in Zürich unter der Telefonnummer 044 221 9301 transkribieren.
Passverlängerung wegen Ablaufs für Minderjährige.
Passerneuerung bei Verlust für Minderjährige.
Passverlängerung wegen Verschlechterung für Minderjährige.
Alle Passanträge benötigen eine aktuelle legalisierte dominikanische Geburtsurkunde.
(nicht länger als 2 Jahre)
Dieses Dokument wird für eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen und nur für eine einmalige Reise in die Dominikanische Republik ausgestellt.
Um in das Land zurückzukehren, in dem der vorläufige Reisepass ausgestellt wurde, muss der dominikanische Staatsbürger den Reisepass auf dominikanischem Territorium erhalten.
Voraussetzungen für die Vorlage beim Konsulat: