Reisepasserneuerung für Minderjährige unter 18 Jahren und mit abgelaufenem, verlorenem oder beschädigtem Reisepassbuch. Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter muss den Minderjährigen begleiten.
Reisepassverlängerung für Kinder unter 18 Jahren und mit abgelaufenem Reisepassbuch. Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter muss den Minderjährigen begleiten.
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