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Die Dominikanische Republik ist ein weltoffenes Land. Unsere Naturschönheiten, Geschichte, Kulturerbe, Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten sowie die Herzlichkeit unserer Bürger laden Menschen aus allen Ländern ein, uns zu besuchen und eine bezaubernde Insel voller Möglichkeiten zu genießen.

Notiz:


Ausländer, die rechtmäßig in die Europäische Union, Großbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada einreisen dürfen, können einfach gegen Vorlage einer Touristenkarte in die Dominikanische Republik einreisen. Die Touristenkarte ist ab Kaufdatum ein Jahr lang gültig und ist für einen Besuch von bis zu 30 Tagen gültig und kann nur einmal verwendet werden. Es kann an Verkaufsstellen in den Land-, Luft- oder Seehäfen des Landes erworben werden; auch in dominikanischen Botschaften, Konsularbüros im Ausland und über Tourismusunternehmen. Es kann auch online unter www.dgii.gov.do/tarjetaTuristica gekauft werden. Touristen, die über die 30-Tage-Frist hinaus bleiben, müssen je nach Dauer eine Gebühr entrichten, die bei der Generaldirektion für Migration oder bei der Migrationsstelle erfolgen kann, wenn das Land verlassen. www.migracion.gob.do/web/tarifas.php

Arten von Visa

Liste der Dienste

BEOBACHTUNG VON INTERESSE:


1. Das Erfüllen aller oben geforderten Anforderungen STELLT KEINE GENEHMIGUNG DES VISUMS VOR, sondern weist darauf hin, dass das Konsulat Ihren Antrag annehmen, prüfen und an das Außenministerium weiterleiten kann, das eine endgültige Entscheidung erlässt.


2. Der Konsularbeamte kann nicht entscheiden, ob er Ihnen das Aufenthaltsvisum (RS) erteilt oder nicht, bis Sie einen förmlichen Antrag stellen und Ihr Antrag vom Außenministerium geprüft wurde. Daher raten wir Ihnen dringend davon ab, nicht erstattungsfähige Flugtickets zu kaufen oder andere Reisepläne zu schmieden, bis Sie Ihr Visum erhalten.


3. Empfänger eines Aufenthaltsvisums (RS) haben, sobald sie sich auf dominikanischem Territorium befinden, eine Frist von 30 Tagen, um vor der Generaldirektion für Migration (DGM) zu erscheinen, um die Verfahren für ihre Aufenthalts- oder befristete Aufenthaltserlaubnis zu formalisieren, und müssen die zusätzlichen Anforderungen erfüllen, die sie erfüllen erfordert gemäß den Verordnungen zur Anwendung des Allgemeinen Migrationsgesetzes Nr. 285-04.

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