Als Vertreter der Dominikanischen Republik in Zürich, Schweiz, agieren wir als ÖFFENTLICHER NOTAR und BÜRGERSTATUS. In diesem Sinne steht das Konsulat der Gemeinde zur Abfassung von notariellen Urkunden aller Art wie Vollmachten, Verträgen, Testamenten, Vollmachten und eidesstattlichen Erklärungen zur Verfügung; sowie die Beglaubigung von Dokumenten, Geburtserklärungen der Kinder von Dominikanern, die unter unserer Gerichtsbarkeit geboren wurden, und die Feierlichkeiten von Ehen zwischen dominikanischen Staatsbürgern.
In diesem Abschnitt werden die häufigsten notariellen Urkunden (Vollmachten) genannt. Für Details zu den Anforderungen und der erforderlichen Dokumentation wählen Sie den entsprechenden Fall aus. Jede andere Art von Macht, die hier nicht aufgeführt ist, wird unter Berücksichtigung ihrer Natur erstellt.
Um die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern und Prozesse zu rationalisieren, ist es wichtig, alle Ihre Dokumente ordnungsgemäß in physischer Form (GEDRUCKT) vorzulegen.
Alle Befugnisse müssen im Außenministerium der Dominikanischen Republik legalisiert werden, Genehmigungen für kleinere Reisen müssen im Außenministerium der Dominikanischen Republik legalisiert und in Migration zertifiziert sein
BEMERKUNGEN